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AGB iT-config GmbH

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( im Folgenden „AGB“ genannt ) sind
gültig für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der iT-config GmbH (nachfolgend
auch bezeichnet als „Anbieter“) und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

A. Allgemeine Bestimmungen:

1. Allgemeines
1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir
ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde nicht damit einverstanden ist, muss er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir
uns vor, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen
widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
1.2. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs.1 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen (Ziff 1 bis 6) gelten die in Ziff. 7 bis 15 enthaltenen Regelungen „B. Ergänzende Vertragsbedingungen für den Hard- und/oder Softwareverkauf (Handelsware)“, sofern Hardund/ oder Softwareverkauf Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden sind, und die in Ziff. 16 bis 20 enthaltenen Regelungen „C. Ergänzende Vertragsbedingungen für Dienst- und Werkleistungen“, sofern die Erbringung von Dienst- und/oder Werkleistungen Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden sind.
1.4. Falls sich die Bedingungen in verschiedenen Dokumenten widersprechen, gelten die Regelungen in folgender Reihenfolge: Einzelvertragliche Regelungen, die Leistungsbeschreibung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch bezeichnet als „AGB“) und schließlich die gesetzliche Regelungen.

2. Unterauftragnehmer
Soweit zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist der Anbieter berechtigt, zur Erfüllung der ihm obliegenden Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

3. Datenschutz
Der Anbieter ist berechtigt, Kundendaten für eigene Werbezwecke zu verwenden soweit sie nicht gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.

4. Gerichtsstand, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte, Ausschluss des UNKaufrechts
4.1. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland; dasselbe gilt, wenn der Kunden keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter ist weiterhin berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
4.2. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit vom Anbieter anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist unwirksam.
4.3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Regelungen zum internationales Privatrecht. Das UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf) wird ausgeschlossen.

5. Exportklausel
Der Anbieter ist berechtigt, die Erfüllung dieses Vertrages zu verweigern und vom Vertrage zurückzutreten, wenn die Erfüllung des Vertrages Exportvorschriften verletzen würde.

6. Sonstige Bestimmungen / Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB’s unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
B. Ergänzende Vertragsbedingungen für den Hard- und/oder Softwareverkauf (Handelsware) Soweit der Anbieter dem Kunden Hard- oder Software ( Handelsware ) verkauft, gelten zusätzlich zu den „A. Allgemeine Bestimmungen“ ( = Ziff. 1 bis 6 ) die folgenden Bestimmungen der Ziff. 7 bis 15 , für Individuallprogrammierung oder Software der it-config Gmbh gelten
ausschliesslich die AGB für Software / Programmierung im Anhang

7. Lieferumfang
7.1. Die Lieferung der Hard- oder Software wird von dem Anbieter entsprechend zu den jeweils mit dem Kunden vereinbarten Lieferbedingungen durchgeführt. Soweit mit dem Kunden individuell nichts anderes vereinbart wurde, gehört zur Lieferverpflichtung weder die Installation oder Konfigurierung der Hard- oder Software beim Kunden, noch die Schulung von Mitarbeitern des Kunden in der Benutzung der Hard- oder Software oder aber die Erbringung von Wartungsoder Pflegeleistungen. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer
Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der
Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
7.2. Im Falle der Überlassung von Software ist der Quellcode nicht Teil der Lieferverpflichtung.
7.3. Bei der Lieferung von Software bestimmt sich der Lizenzumfang und Nutzungsumfang nach den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers.’

8. Lieferung / Selbstbelieferung / höhere Gewalt
8.1. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der dem Kunden obliegenden Verpflichtungen durch diesen voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages behält sich der Anbieter vor.
8.2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungsverpflichtungen, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
8.3. Sofern die Voraussetzungen von Ziff. 8.2. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
8..4. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 268 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 BGB ist. Der Anbieter haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde als Folge eines von dem Anbieter zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Wegfall geraten ist. Der Anbieter haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer vom Anbieter  zu vertretender vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung beruht; der Anbieter muss sich dabei ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen oder Vertreter zurechnen lassen. Die Schadensersatzhaftung des Anbieters ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; die in § 13 der AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung.
8.5. Wird der Anbieter seinerseits nicht richtig oder nicht rechtzeitig von seinem Lieferanten beliefert, so wird der Anbieter von seiner Lieferverpflichtung ganz oder teilweise frei; dies gilt jedoch nur für den Fall, dass Nichtbelieferung nicht vom Anbieter selbst zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert; eine etwaig bereits erfolgte Gegenleistung seitens des Kunden wird unverzüglich zurückerstattet.
8.6. Wird dem Anbieter, trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt, an der Erfüllung seiner
Verpflichtung durch höhere Gewalt insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder
Aussperrung, Betriebsstörungen) gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem
Umfang. Wird dem Anbieter in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird der
Anbieter von seinen Leistungspflichten befreit.

9. Pflichten des Kunden
9.1. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass zum vereinbarten Lieferzeitpunkt die Hardware
ordnungsgemäß abgeliefert werden kann.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte unverzüglich nach
Anlieferung auf deren ordnungsgemäße Funktion und Vollständigkeit hin ( auch hinsichtlich der
Dokumentation ) zu überprüfen.
9.3. Im Falle etwaiger Mängelrügen durch den Kunden ermöglicht und gewährt dieser dem
Anbieter und dessen Personal zu den geschäftsüblichen Zeiten ungehinderten Zugang zu den
entsprechenden Vertragsprodukten
9.4. Der Kunde sorgt für eine ordnungsgemäße und gegebenenfalls regelmäßige
Registrierung und Lizenzierung der gekauften Hard- und Software.

10. Gefahrübergang
10.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache
geht mit der Übergabe an den Kunden, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware
an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Unternehmen auf den Kunden über.
10.2. Sofern der Kunde es wünscht, wird der Anbieter durch eine Transportversicherung
eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

11. Vergütung
11.1. Der Kunde zahlt dem Anbieter die in dem Auftrag ausgewiesene (Netto-)Vergütung zzgl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
11.2. .Soweit nichts anderes vereinbart, sind die in Rechnung gestellten Beträge sofort bei
Lieferung fällig. Zahlt der Kunde die vereinbarte Vergütung nicht oder nur teilweise, so kommt er
spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug.
11.3. Zahlt der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig, ist der Anbieter berechtigt, auf die offene
Geldschuld des Kunden Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz ab Verzug zu
berechnen.
11..4. Ein vom Anbieter nicht zu vertretender Untergang des Vertragsgegenstandes nach
Gefahrübergang auf den Kunden lässt die Zahlungsverpflichtung des Kunden unberührt.
11.5 Rechnungsstellung erflog ausschließlich per email oder Fax, wünscht der Kunde die
Papierform per Postversand so muss er dies dem Anbieter mitteilen.

12. Sach- und Rechtsmängel
12.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsprodukte unverzüglich nach Anlieferung auf deren
ordnungsgemäße Funktion und Vollständigkeit hin (auch hinsichtlich der Dokumentation) zu
überprüfen. Etwaige Mängel wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich, möglichst in Textform
und wenn zumutbar in einer für den Anbieter nachvollziehbaren Form mitteilen (
Untersuchungs- und Rügepflicht). Bei Verletzung der Untersuchungspflicht gilt die Lieferung in
Bezug auf den entsprechenden Mangel als genehmigt. Mängel, die erst später offensichtlich
werden, wird der Kunde möglichst in Textform und unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
Dem Anbieter sollten die Mängel vom Kunden auch in diesen Fällen in möglichst
nachvollziehbarer Weise dokumentiert werden.
12.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, so ist der Anbieter nach seiner Wahl zur
Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung innerhalb eines angemessenen Zeitraums -
oder aber zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Der Kunde ist
berechtigt, seinerseits eine bestimmte Art der Nacherfüllung zu verlangen, wenn ihm die jeweils
andere Form der Nacherfüllung unzumutbar ist.
12.3. Im Falle der Mangelbeseitigung ist der Anbieter verpflichtet, alle zum Zwecke der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits und
Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache
nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde; die letztgenannte Alternative
gilt dann nicht, wenn die Verbringung an den anderen Ort dem bestimmungsgemäßen
Gebrauch der Kaufsache entspricht.
12.4. Schlägt die Nachbesserung fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt,
die dem Anbieter mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, so ist der Kunde nach
seiner Wahl berechtigt, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu verlangen;
Eine Fristsetzung durch den Kunden ist entbehrlich, wenn diese dem Kunden nicht mehr
zumutbar ist, insbesondere, wenn der Anbieter die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft
verweigert hat. Im Falle des berechtigten Rücktritts seitens des Kunden ist der Anbieter
berechtigt, angemessene Entschädigung für die durch den Kunden gezogene Nutzung der
Produkte bzw. des Produktes zu verlangen. Zusätzlich kann der Kunde, wenn den Anbieter ein
Verschulden trifft, Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz geltend machen.
Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht und der Anspruch auf
Schadensersatz nicht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Regelungen zur
Haftung gemäß Ziff. 13 dieser AGB.
12.5. Die Verjährungsfrist wegen Mängeln der Vertragsprodukte ( einschließlich Dokumentation)
beträgt 12 Monate, beginnend ab deren Lieferung; bei anderen Ansprüchen auf
Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, beträgt die Verjährungsfrist 12
Monate, jedoch nicht ab der Lieferung der Vertragsprodukte, sondern beginnend ab dem
Zeitpunkt, in dem der Kunde von den Anspruchs begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat
oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Sofern es sich um Ansprüche wegen
Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit handelt, verbleibt es im Hinblick auf die
Verjährungsfristen bei den gesetzlichen Bestimmungen. Hat der Anbieter einen Mangel arglistig
verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen oder liegen
Rechtsmängel i.S. des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB vor, so gelten gleichfalls die gesetzlichen
Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.6. Die Verjährungsfrist eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt ebenfalls
unberührt.
12.7. Handelt es sich bei der Vertragsgegenstand um Software, so gilt ergänzend zu den in Ziff.
12.1. bis 12.6 aufgeführten Regelungen folgendes:
12.7.1. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann der Anbieter die Nachbesserung dadurch
vornehmen, dass er zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrages ausreichendes
Nutzungsrecht erwirbt oder die schutzrechtverletzende Software bzw. nur mit für den Kunden
zumutbaren Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauscht, deren
vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt oder einen neuen Produktgegenstand
liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
12.7.2. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden
geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.

13. Schadensersatz
13.1. Der Anbieter haftet auf Schadensersatz nur entsprechend den in § 13 und 14 enthaltenen
Bestimmungen:
13.2. Die Haftung des Anbieters für Schäden, die vom Anbieter oder einem seiner
Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
werden, ist auf 10000€ begrenzt.
13.3. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die
Haftung auch bei einfach fahrlässiger Pflichtverletzung seitens des Anbieters oder seines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach auf 10000€ begrenzt.
13.4. Begrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes
Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch
Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder aber darauf beruhen, dass
der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
13.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
13.6. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter, wenn keiner der in den
Ziffern 13.2 bis 13.5. genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
13.7. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist
die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.
13.8. Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden des Anbieters als auch auf ein Verschulden
des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.
13.9. Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem vom
Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter deshalb der Höhe nach begrenzt auf
die Kosten, die bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den Kunden entstanden
wären, insbesondere die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu
erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer
ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.
13.10. Geht ein Dritter gegen den Kunden wegen einer Rechtsverletzung vor, wird der Kunde
nach Möglichkeit dem Anbieter Gelegenheit geben, den Kunden freizustellen, sei dies durch
Verhandlungen mit dem Dritten und /oder durch Lieferung eines Produkts, das die Rechte des
Dritten nicht verletzt.

14. Gesamthaftung
Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Anbieter in diesen AGB’s oder aber
individualrechtlich ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die
persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

15. Eigentumsvorbehaltssicherung
15.1. Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Soweit der Anbieter mit dem Kunden
Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Wechsel-Scheck-Verfahrens vereinbart hat,
erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des vom Anbieter akzeptierten Wechsels
durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks beim Anbieter.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter
nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der Kaufsache durch den Anbieter liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn,
dass dies der Anbieter ausdrücklich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren
Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich
angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache während des Bestehens des
Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter
hat der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich zu unterrichten, damit der Anbieter Klage
gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für
den dem Anbieter entstandenen Ausfall.
15.3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen; er tritt dem Anbieter jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-
Endbetrages (einschließlich MwSt.) der Forderung des Anbieters ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig
davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur
Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die
Befugnis des Anbieters, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der
Anbieter verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug
gerät und insbesondere keine Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Soweit dies aber der Fall ist, so kann der Anbieter verlangen, dass
der Kunde die dem Anbieter abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern bzw. Dritten die Abtretung mitteilt.
15.4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den
Anbieter wahrgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache in dem
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschl. MwSt.) zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende
Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
15.5. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die
Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem
Anbieter anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein oder
Miteigentum für den Anbieter.
15.6. Der Anbieter verpflichtet sich, die bei ihm vorhandenen Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der dem Anbieter gewährten
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.
C. Ergänzende Vertragsbedingungen für Dienst- und Werkleistungen
Soweit der Anbieter gegenüber dem Kunden Dienst- und/oder Werkleistungen erbringt,
gelten zusätzlich zu den „A. Allgemeine Bestimmungen“ ( = Ziff. 1 bis 6 ) die folgenden
Bestimmungen der Ziff. 16 bis 20 :

16. Leistungsumfang
16.1. Der Umfang der von dem Anbieter zu erbringenden Dienst- und/oder Werkleistungen
bestimmen sich ausschließlich nach dem zwischen dem Kunden und dem Anbieter vereinbarten
individuellen Auftrag.
16.2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter ein ausreichend detailliertes Pflichtenheft
vorzulegen oder aber ein solches zusammen mit dem Anbieter auszuarbeiten, aus welchem
sich Art, Umfang und Zielsetzung der von dem Anbieter zu erbringenden Leistungen eindeutig
ergibt. Sollte eine Partei im Verlaufe der Durchführung einer Leistung feststellen, dass eine
Änderung des ursprünglich festgelegten Leistungsumfanges notwendig oder sinnvoll ist, so teilt
sie dies der anderen Partei unter Angabe der Gründe unverzüglich mit. In einem solchen Fall
werden sich die Parteien über die Durchführung der vorgeschlagenen Leistungsänderung sowie
über die möglichen Auswirkungen auf Leistungszeit und Leistungsvergütung untereinander
abstimmen. Der Anbieter ist erst dann zur Durchführung einer Leistungsänderung verpflichtet,
wenn der Anbieter dieser zugestimmt hat.
16.3 Der Rechnung wird ein formloser Bericht über die ausgeführten, ausgewiesenen Tätigkeiten und
Leistungen beigefügt.

17. Abnahme bei Werkleistungen
17.1. Die vom Anbieter für den Kunden erbrachten Werkleistungen sind von diesem
unverzüglich nach Fertigstellung auf ihre Vertragsmäßigkeit zu überprüfen. Stellt der Kunde bei
seiner Überprüfung Abweichungen gegenüber dem Pflichtenheft bzw. den vertraglich
vereinbarten Vorgaben fest, teilt er dies dem Anbieter unverzüglich in Textform mit. Die
Mitteilung sollte eine hinreichend konkrete Beschreibung der festgestellten Abweichung
enthalten, um dem Anbieter die Identifizierung und Beseitigung der Abweichung zu
ermöglichen.
17.2. Wesentliche Abweichungen werden von dem Anbieter baldmöglichst beseitigt und dem
Kunden anschließend zur Abnahme vorgelegt; die erneute Abnahmeprüfung beschränkt sich
auf die Feststellung der Beseitigung der Abweichung. Unwesentliche Abweichungen werden
vom Kunden schriftlich in der Abnahmeerklärung als Mangel festgehalten und von dem Anbieter
im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.
17.3. Verweigert der Kunde die Abnahme unberechtigt oder ohne die Angabe von Gründen, so
kann ihm der Anbieter schriftlich eine Frist von 14 Tagen zur Erklärung der Abnahme setzen.
Die Abnahme gilt als erfolgt, soweit der Kunde das Werk nicht innerhalb dieser Frist abnimmt
bzw. die von ihm festgestellten wesentlichen Mängel schriftlich spezifiziert. Darüber hinaus gilt
die Abnahme stets als erfolgt, sobald der Kunde die gelieferte Werkleistung geschäftlich nutzt.

18. Hotline- Fernwartungsleistungen
18.1. Im Rahmen der Telefon-Hotline leistet der Anbieter die Entgegennahme und Bearbeitung
von fernmündlichen oder schriftlichen Fehlermeldungen des Kunden zur Behebung und/oder
der Umgehung von bei dem Kunden aufgetretenen Störungen im Bereich von Hard- und/oder
Softwarekomponenten, für die ( = Vertragsprodukte ) zwischen den Parteien Hotlineleistungen
vereinbart worden sind. Im Rahmen der Hotline übernimmt der Anbieter auch die Beratung des
Kunden bei der Konfiguration, Installation und Handhabung der Vertragsprodukte.
18.2. Wird die Hotline von Mitarbeitern des Kunden angerufen, die keine Schulung für das
Vertragsprodukt absolviert haben, so ist der Anbieter berechtigt, den durch die fehlende
Qualifikation des Mitarbeiters entstandenen Mehraufwand zu berechnen. Im Übrigen behält es
sich der Anbieter vor, Leistungen und Auskünfte der Hotline, die sich auf andere als die
Vertragsgeräte beziehen, zu den jeweils gültigen Konditionen zu berechnen.

19. Vergütung
Für die dem Anbieter für die erbrachten Leistungen zustehende Vergütung gelten die
Bestimmungen der Ziffer 11 der AGB entsprechend.

20. Haftung
Für die Haftung des Anbieters gelten die Bestimmungen der Ziffern 13 und 14 dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.


AGB Software / Programmierung:
Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) der iT-config GmbH an
Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (im Folgenden: der Kunde) erfolgen aufgrund der
nachstehenden Bedingungen, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich
vereinbart:

1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Software / Programmierung der iT-config
GmbH. Sie gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2 Angebote
2.1 An schriftliche Angebote ist iT-config GmbH, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart
wurde, für einen Monat gebunden.
2.2 Technisch bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen in zumutbarem Umfang
behält sich iT-config GmbH auch nach Bestätigung des Auftrags vor. An Kostenvoranschlägen
und anderen Unterlagen besitzt iT-config GmbH alle Rechte. Der Interessent ist auch bei
Nichtauftragserteilung zur Geheimhaltung verpflichtet.

3 Erwerb von Software-Lizenz
3.1 Die gekauften Softwaremoduln werden nicht übereignet, sondern der Kunde erhält nach
Maßgabe der Regelungen der §§ 69 a ff. UrhG und der nachfolgenden Bestimmungen bis zur
vollständigen Begleichung des Kaufpreises ein jederzeit widerrufbares, nicht ausschließliches
Nutzungsrecht auf den bestellten Arbeitsplätzen, nach der vollständigen Kaufpreiszahlung das
zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der von iT-config GmbH
hergestellter Software. Bei Softwaremiete stellt iT-config GmbH für die Dauer des Mietvertrages
ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht, das mit dem Auslaufen oder der Kündigung des
Mietvertrages automatisch endet.
3.2 Lizenziert werden die Anzahl der Arbeitsplätze laut Kaufvertrag, die mit den einzelnen
Moduln arbeiten. Die Software darf ausschließlich auf den Anlagen des Kunden, für den die
Software lizenziert wurde, sowie nur auf der Anzahl Arbeitsplätze, für die eine Lizenz besteht,
verwendet werden. Die Nutzungsrechte sind nicht übertragbar, auch nicht auf verbundene
Unternehmungen. Der Erwerber wird dafür Sorge tragen, dass nur Mandanten auf der Anlage
mit verwaltet werden, an denen der Erwerber eine qualifizierte Mehrheit besitzt. Bei
Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse ist es Pflicht des Erwerbers, iT-config GmbH zu
informieren.
3.3 Die Vervielfältigung, die Rückübersetzung in den Quellcode (Dekompilierung), Änderungen,
Erweiterungen oder sonstige Eingriffe sind nur unter den Voraussetzungen der §§ 69 d Abs. 2
und 3, sowie 69 e UrhG gestattet.
3.4 Die Software und die Dokumentationen darf keinem Dritten zugänglich gemacht oder für
Zwecke Dritter genutzt werden oder Dritten Einblick in die Unterlagen gegeben werden. Alle
Unterlagen, die iT-config GmbH im Rahmen der Softwareinstallation liefert, sind vertraulich zu
behandeln. Der Käufer haftet für die Geheimhaltung auch nach Beendigung des Vertrages.
3.5 Weitere Rechte an der Software werden dem Kunden nicht übertragen.
3.6 Bei jedem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen ist ein pauschalierter
Schadensersatzanspruch in Höhe von je des fünffachen des Kaufpreises der lizenzierten
Software vereinbart. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem
Kunden ist jedoch gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass der iT-config GmbH ein Schaden

nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
4 Dienstleistungen und Softwareinstallation
4.1 Dienstleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand (gemäß den zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Stundensätzen lt. iT-config GmbH Preisliste) je angebrochener
Arbeitsstunde berechnet. Ferner übernimmt der Kunde die Kosten für An- und Abreise und
Übernachtung.
4.2 Dem Kunden obliegt es, die zur Inbetriebnahme erforderlichen technischen und
organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Die für die Aufnahme der Dienstleistung
erforderlichen Vorarbeiten müssen abgeschlossen sein, so dass die Installation sofort nach
Ankunft der iT-config GmbH Mitarbeiter begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt
werden kann. Der Kunde wird alle erforderlichen Einrichtungen verfügbar halten, bei der
Bedienung von Fremdgeräten behilflich sein und (falls erforderlich) die Arbeit auch außerhalb
der normalen Arbeitszeit ermöglichen. Seitens des Kunden ist mindestens ein verantwortlicher
Projektleiter als Ansprechpartner für iT-config GmbH zu benennen.
4.3 Verzögern sich Installation oder Inbetriebnahme ohne das Verschulden von iT-config
GmbH, hat der Kunde dadurch entstehende Mehrkosten zu tragen.

5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Preise verstehen sich ab Versandort, ausschließlich eventuell anfallender Verpackungs und
Versandkosten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Installations- und
Dienstleistungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.2 iT-config GmbH hält sich an angebotene Preise im Auftragsfalle für sechs Monate
gebunden. Für Abrufe, die später auf bestätigte Aufträge erfolgen, gilt die zu diesem Zeitpunkt
aktuelle Preisliste der iT-config GmbH.
5.3 Das Zahlungsziel beträgt 8 Tage netto nach Rechnungseingang. Bei Kauf von
Standardsoftwareprodukten ist der Kaufpreis sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern nichts
anderes vereinbart wird.
5.4 Bei Annahmeverzug wird der gesamte offene Betrag unabhängig von den vereinbarten
Konditionen sofort zur Zahlung fällig.
5.5 Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechung wegen Gegenansprüchen ist nur
statthaft, soweit die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
5.6 Bei Zahlungsverzug ist iT-config GmbH berechtigt, die Forderungen mit 8% p. a. über dem
jeweils gültigen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu verzinsen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
5.7 Kommt der Kunde mehr als zwei Monate mit der Zahlung in Verzug, ist iT-config GmbH zur
Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Punkt 10, 11 gelten entsprechend.
5.8 Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich per email / fax, wünscht der Kunde die Papierform
per Postversand so teilt er dies it-config mit.

6 Lieferfrist und Verzug
6.1 Eine vereinbarte vertragliche Lieferfrist beginnt mit dem Tag der schriftlichen
Auftragsbestätigung von iT-config GmbH.
6.2 Bei Annahmeverzögerung durch den Kunden genügt die schriftliche Meldung der
Lieferbereitschaft von iT-config GmbH zur Begründung des Annahmeverzugs. iT-config GmbH
obliegt es, eine angemessene Frist zur Annahme zu setzen.
6.3 Teillieferungen sind zulässig.
6.4 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auf von iT-config
GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist angemessen
verlängert.
6.5 Bei Verzug von iT-config GmbH bei der Lieferungen von Standardsoftwaremodulen kann
der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Bei Dienstleistungen gem. Punkt 4 gerät iT-config GmbH dann in Verzug, wenn iT-config GmbH
trotz Setzung einer Frist von mindestens 3 Wochen ab Zugang der Nachfristsetzung die
geforderte Dienstleistung nicht bereitstellt. Im Übrigen gilt Punkt 9.

7 Gefahrenübergänge
7.1 Die Gefahr (Leistungsgefahr und Vergütungsgefahr) geht auf den Kunden über:
a) bei Versendung: wenn die zu liefernden Gegenstände ordnungsgemäß zum Versand
gebracht sind
b) bei Ablieferung an dem vereinbarten Ort.
c) bei Annahmeverzug nach Punkt 6 Ziffer 6.2, wenn der Käufer in Verzug ist.
d) mit der Abnahme (Werkverträge).

8 Rechte bei Mängeln
8.1 iT-config GmbH gewährleistet, dass die überlassenen iT-config GmbH eigenen
Softwaremodulen die in der Leistungsbeschreibung (das Handbuch oder das Pflichtenheft,
soweit vorhanden) genannten Funktionen erfüllt. Softwaremängel sind Fehler, bei denen die
Programmfunktionen reproduzierbar von den Funktionen gemäß Leistungsbeschreibung
abweichen und nachweislich nicht auf Fehler in der Hardware, Systemsoftware oder anderen
nicht von iT-config GmbH gelieferten Systemteilen sowie Bedienungsfehler zurückzuführen
sind. Für Funktionen, die im Rahmen des Customizing zusätzlich beim Kunden eingerichtet
werden, übernimmt iT-config GmbH nur die Gewährleistung, wenn diese zusätzlichen
Funktionalitäten im Rahmen der Vertrags vorbereitenden Verhandlungen schriftlich fixiert
wurden.
8.2 Festgestellte Mängel sind schriftlich mitzuteilen, hinreichend konkret zu benennen und zu
beschreiben, so das eine Überprüfung des Mangels möglich ist. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
8.3 Mängel werden nach Wahl von iT-config GmbH durch die Installation einer verbesserten
Softwareversion oder durch Hinweis zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des
Fehlers beseitigt (Nacherfüllung). Der Auftraggeber stellt alle zur Fehlerdiagnose erforderlichen
Unterlagen sowie die zur Fehlerbeseitigung erforderliche Rechneranlage und
Rechnerbelegungszeit kostenlos zur Verfügung. iT-config GmbH ist berechtigt, die
Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden
ist oder die Umgehung des Fehlers keine wesentlichen Nachteile für den Kunden bringt. In
diesem Fall ist iT-config GmbH berechtigt, eine Ersatzlösung vorzuschlagen. Nach
Inbetriebnahme erfolgt die Mängelbehebung entsprechend den Regeln eines abzuschließenden
Wartungsvertrages.
8.4 Schlägt die Nacherfüllung wiederholt fehl, leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf einer
angemessenen Nachfrist wieder auf, wenn dem Kunden ein Weiterbetrieb der Software nicht
zuzumuten ist.
8.5 Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel, die auf Änderung der technischen
Gegebenheiten, fehlerhafte Bedienung oder unzulässige Eingriffe zurückzuführen sind.
Aufwendungen, die nicht auf Mängel der von iT-config GmbH gelieferten Produkte beruhen,
wird der Kunde vergüten. Dies gilt auch, soweit sich die zur Fehlerbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen durch nach Lieferung erfolgte Verbringung der Kaufsache an einem anderen Ort
als den Erfüllungsort erhöhen. Dies gilt auch für den Aufwand der Fehlerlokalisierung und
Aufwand, der dadurch entsteht, dass keine tagesaktuelle Datensicherung vorhanden ist.
8.6 Ansprüche des Kunden bei Mängeln verjähren 12 Monate nach Gefahrenübergang, sofern
sie nicht durch Vorsatz oder Arglist verursacht wurden.
8.7 Die Übernahme einer Garantie i.S.d. § 443 BGB bedarf in jedem Falle einer gesonderten
schriftlicher Vereinbarung.
8.8 Herstellergarantien für Fremdprodukte bestehen neben der Gewährleistung von iT-config
GmbH.

9 Haftung
9.1 iT-config GmbH haftet für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch iTconfig
GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von iT-config GmbH beruhen, ist begrenzt auf 25000€. Für
grob fahrlässig verursachte Schäden und Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (sog. "Kardinalpflichten") oder Fehlens garantierter Eigenschaften haftet iTconfig
GmbH begrenzt bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
Eine weitergehende Haftung übernimmt iT-config GmbH nicht. iT-config GmbH haftet
insbesondere nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, sofern diese nicht mit vertretbarem
Aufwand reproduzierbar ist. Der Kunde ist für die Datensicherung verantwortlich. Bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem
Handeln von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der iT-config GmbH sowie im Falle
zwingende gesetzliche Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz finden vorstehende
Haftungsbegrenzungen keine Anwendung.
9.2 Alle Schadenersatzansprüche gegen iT-config GmbH, iT-config GmbH Mitarbeiter oder
sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verjähren 12 Monate nach Schadenseintritt,
sofern nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt oder auf Vorsatz oder Arglist beruhen.
Ausgenommen sind Ansprüche aus Delikt und den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
hier gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

10 Eigentumsvorbehalt
10.1 Waren und Lizenzen bleiben das Eigentum von iT-config GmbH bis zur Erfüllung
sämtlicher gegen den Kunden bestehende Ansprüche, auch solche, die iT-config GmbH
außerhalb des Vertrags zustehen.
10.2 Die Wiederveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang ist gestattet. Der Kunde tritt
hiermit sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die dies
annehmende iT-config GmbH ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist.

11 Beendigung des Nutzungsrechtes
11.1 Nach Beendigung des Nutzungsrechtes sind alle Sachen, die iT-config GmbH dem
Kunden zur Nutzung überlassen hat, unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt insbesondere für
gemietete Hardwarekomponenten oder Software (Lizenzdongle). Die Software ist umgehend
von der EDV Anlage des Nutzers zu entfernen.
11.2 Ferner sind alle Unterlagen, die zur Dokumentation gehören nebst der
Entwicklungsdokumentation zurückzugeben.

12 Schlussbestimmungen
12.1 Ein Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen
wirksam. Etwa unwirksame Bestimmungen oder Lücken sind durch Regelungen, die dem
angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen, zu ersetzen.
12.2 Gerichtsstand ist Lichtenfels, iT-config GmbH ist berechtigt, den Kunden an dem für seinen
(Geschäfts-)Sitz zuständiges Gericht zu verklagen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4 Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese
Formerfordernis.

ABG i.[scan]
1 Gegenstand der Bedingungen

1.1 Die IT-config GmbH ermöglicht den Vertragspartnern (`Auftraggeber`) durch den Managed eMail Service (“i.[scan] mail“), einen Schutz ihres Datenverkehrs über E-Mail hinsichtlich: Viren, Spam, sowie einer Content-Kontrolle. Dies geschieht durch eine Verbindung ihrer E-Mailsysteme und Domains (`System`) mit dem IT-config GmbH „i.[scan] mail“ welches zu diesem Zweck mit Postini, Inc. (`Postini`), einem Google Unternehmen, zusammen arbeitet. Die Plattform wird von Postini betrieben und zur Verfügung ge stellt.

2 Geltungsbereich und Grundlagen

2.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (`AGB`) für „i.[scan] mail“ gelten für alle entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen, die

IT-config GmbH in Zusammenhang mit „i.[scan] mail“ für den Auftraggeber erbringt.

2.2 Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftragsschreibens und diesen AGB. In Katalogen, Prospekten, Websites etc. enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.

2.3 Ein Vertrag kommt entweder (i) durch Auftragsbestätigung seitens IT-config GmbH oder (ii) durch gemeinsame Unterfertigung eines Auftragsformulars durch die Parteien zustande.

2.4 Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.ä. gilt als Vertragsbeginn der Tag der erstmaligen Verbindung des Systems mit den IT-config GmbH oder der Tag laut Auftragsbestätigung.

2.5 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn IT-config GmbH sich diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bzw. des auf Basis dieser Bedingungen und der Auftragserteilung geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses sowie die Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer.

2.6 Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Parteien, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht noch einmal Bezug genommen werden sollte.

3 Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftragsformular. Alle Anlagen zum Auftragsformular werden, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, wesentliche Vertragsbestandteile, sie gehen im Zweifel diesen AGB vor.

3.2 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Auftragsformular tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist IT-config GmbH, soweit ihr dies bekannt wird, verpflichtet, dies dem Auftraggeber anzuzeigen. Die Parteien werden dies falls die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine Ausführung in weitgehender Entsprechung des Auftrages möglich ist. Sollte eine solche Änderung nicht möglich oder zumutbar sein, sind die bis dahin

für die Tätigkeit von IT-config GmbH angefallenen Kosten und Spesen vom Auftraggeber zu ersetzen und IT-config GmbH das Entgelt für alle erbrachten Leistungen, inklusive allfälliger Tätigkeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, zu bezahlen.

3.3 Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch IT-config GmbH erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, am jeweiligen Standort

von Postini. Die Auswahl der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiter und allfälligen Subunternehmer obliegt, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird, alleine bei der IT-config GmbH

3.4 Die „i.[scan] mail wird unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit betrieben. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass die i.[scan] mail ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die ständige Verfügbarkeit der Übertragungswege und daher der i.[scan] mail kann nicht zugesichert werden und entzieht sich dem Einflussbereich von IT-config GmbH . IT-config GmbH behält sich weitere Einschränkungen aufgrund Kapazitätsgrenzen von Postini vor. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung des i.[scan] mail kommen. IT-config GmbH haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihr verschuldet wurden, wobei die Haftungsbeschränkungen gemäß Punkt 8 Anwendung finden.

3.5 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass zu jedem Zeitpunkt des Vertragsverhältnisses die Art der Erbringung der IT-config GmbH sowie der entsprechenden Dokumentation aus rechtlichen, sicherheits- technischen, wirtschaftlichen oder anderen Gründen abgeändert werden kann, wobei größtmögliche Anstrengungen unternommen werden, dass derartige Abänderungen nicht in einer Beeinträchtigung der Leistung resultiert.

4 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber wird IT-config GmbH sämtliche technische Daten sowie jegliche andere Information bereitstellen, welche die ordnungsgemäße Verbindung des Systems mit i.[scan] mail sowie der Erbringung der Leistung erfordert. Ebenso wird der Auftraggeber jegliche Änderungen der vorgenannten Daten unverzüglich „i.[scan] mail“ bekannt geben. Jegliche Information, welche der Auftraggeber „i.[scan] mail“ zur Verfügung stellt ist vollständig, korrekt und in gutem Glauben abgegeben, wobei auf solche Informationen die Bestimmung des Punkt 9 Anwendung findet.

4.2 Der Auftraggeber wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 StGBl. idgF. und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber IT-config GmbH die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, IT-config GmbH vollständig Schad- und klaglos zu halten, falls letztere wegen vom Auftraggeber in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung

(§ 1330 ABGB). Wird IT-config GmbH entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Auftraggeber den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.

4.3 Die Nutzung des i.[scan] mail durch Dritte sowie der Weiterverkauf, die Weitervermietung oder Lizensierung von i.[scan] mail durch den Auftraggeber an Dritte ist untersagt.

4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Der Auftraggeber haftet für Schäden, welche durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Auftraggeber oder durch Weitergabe der Passwörter an Dritte entstehen. 4.5 Dem Auftraggeber ist es untersagt das System zur Versendung

von Rundschreiben oder Serienbriefe, welche eine Zahl von 500 in einem einzigen Sendevorgang oder einer Serie von zusammenhängenden Sendevorgängen übersteigen (Massen-E-mail) sowie von Spam zu verwenden. Sollten Massen-E-Mail oder Spam über das System versendet werden behält sich IT-config GmbH das Recht vor die Bereitstellung von i.[scan] mail mit sofortiger Wirkung zu unterbrechen.

4.6 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die E-Mail Server des Systems nicht derart konfiguriert sind, dass sie von unbekannten oder unautorisiert Dritten erhaltene E-Mails an einen oder mehrere Empfänger, welche nicht Nutzer des Systems sind, weiterleiten (`Offener Server`). Um eine Gefährdung des Auftraggebers sowie der anderen Benutzer von i.[scan] mail hintanzuhalten, stimmt der Auftraggeber zu, dass von Postini und/oder IT-config GmbH, nach deren freier Entscheidung entweder vor Verbindung des Systems mit i.[scan] mail oder zu jedem Zeitpunkt während aufrechter Leistungserbringung das System darauf getestet werden kann, ob es über Offene Server verfügt. Sollte das System Offene Server aufweisen, so wird IT-config GmbH den Auftraggeber davon in Kenntnis setzen, wobei eine sofortige Unterbrechung der Bereitstellung bis zum Zeitpunkt der Entfernung/Rekonfiguration des Offenen Servers vorbehalten bleibt.

4.7 Der Auftraggeber wird es ferner unterlassen i.[scan] mail  durch eine missbräuchliche Verwendung seines Systems (z.B. durch Hacking- Versuche, Mailbomben, Spam) durch den Auftraggeber, ihm zurechenbare Personen oder Dritte zu gefährden. Widrigenfalls ist IT-config GmbH berechtigt die Erbringung der Leistung mit soforti

  • DOCUframe®


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