So fügen Sie den EM 2016 Spielplan zu Ihrem iPhone oder iPad Kalender hinzu

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Heute Abend startet die EM 2016 mit dem Eröffnungsspiel Frankreich gegen Rumänien. Wenn Sie keine Lust haben dutzende nutzloser Apps herunterladen zu müssen, um kein Spiel zu verpassen, abonnieren Sie einfach einen Kalender, der alle Spielzeiten, Orte und Hintergrundinformationen, in der Kalender App Ihrer Wahl bereit stellt.

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Alles was Sie tun müssen, um den Kalender zu abonnieren ist diesen Link zu drücken und dann den Kalender am Smartphone bestätigen. Um den Kalender mit einem Android Smartphone zu nutzen, folgen Sie diesem Link.

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Sobald Sie dies getan haben, können Sie ihre Kalender App am iPhone oder iPad starten und den kompletten Spielplan aller Spiele sehen. (Dies funktioniert natürlich auch auf Android Smartphones und am PC/Mac)

Das Beste daran ist, dass sich alle Kalenderdaten, um immer zu wissen welche Mannschaft zu welcher Zeit spielt, im laufenden Spielbetrieb aktualisieren.

Die Fußball EM 2016 findet vom 10 Juni bis 10 Juli 2016 in Frankreich statt.Klare Favoriten sind für uns natürlich unsere Nationalmannschaft und die zweimaligen Titelverteidiger Spanien.

ALLEZ Allemagne!

Microsoft erwartet detaillierte Informationen über den Einsatz seiner Produkte.

Wie Sie jetzt als Unternehmer reagieren sollten

von Sebastian Heimschrott – IT-Rechtsexperte für den BISG

Microsoft wendet sich aktuell wieder verstärkt an Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen mit der
Aufforderung, im Rahmen einer sog. »SAM-Überprüfung« (SAM = Software Asset Management) detaillierte
Auskünfte über den Einsatz von Microsoft Produkten im Unternehmen zu erteilen.
In den jeweiligen Anschreiben des sog. »Microsoft Engagement Manager« sowie den mitgesandten FAQ
wird suggeriert, Microsoft hätte ein Recht in relativ kurzer Frist entsprechende Auskünfte zu erhalten.
Unternehmen, welche die umfangreichen Auskünfte nicht fristgerecht beibringen, wird sogleich eine
»weitere strenge Kontaktaufnahme« angedroht. Für durch die Prüfung entdeckte Lizenz- Fehlbestände
wird Straffreiheit zugesichert, im anderen Fall – wenn also Auskünfte nicht freiwillig erteilt werden – jedoch angedroht, dass es dann »anders aussähe« und »mit einer strengeren Vorgehensweise gerechnet werden« müsse.
Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen stellt sich die Frage, wie auf die Anschreiben
zu reagieren ist.

1. Rechtslage

Microsoft hat keine gesetzliche Basis für die verlangte Auskunft.
Ganz im Gegensatz hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine Überprüfung von Lizenznehmern durch § 101a UrhG bzw. § 809 BGB extrem eng gesteckt. Demnach kann ein Rechteinhaber wie Microsoft nur dann einen sog. Besichtigungsanspruch durchsetzen, wenn Microsoft ganz konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung hat. Dies ist aber in den seltensten Fällen gegeben, z .B. wenn ehemalige Mitarbeiter den Einsatz von Raubkopien bestätigen, etc.. In den meisten Fällen versendet Microsoft die Schreiben jedoch ohne konkreten Anhaltspunkt lediglich anhand von Kundenlisten in der Hoffnung, das angeschriebene Unternehmen reagiert darauf, und räumt Unterlizenzierungen ein.

Microsoft kann sich daher allenfalls auf einen vertraglichen Anspruch berufen. Im Rahmen der Vertragsfreiheit steht es den Vertragspartnern frei, derartige Auskunftspfl ichten und Auditrechte zu vereinbaren. Und in der Tat enthalten diverse Lizenz- oder Bezugsverträge von Microsoft entsprechende Audit- und/oder Auskunft- Klauseln, die sich teils auch auf alle von der lizenznehmenden »Organisation« eingesetzten Microsoft-Produkte, umbeachtlich des konkreten Bezugsweges, beziehen.

Anders gesagt, muss der angeschriebene Unternehmer, ggfs. unter Hinzuziehung externer Mithilfe, alle für ihn geltenden Lizenz- und Bezugsbedingungen prüfen, ob in seinem Fall entsprechende Auskunftspfl ichten wirksam vereinbart sind, oder eben nicht. Der Unternehmer steht hier häufi g vor dem Problem, zunächst die auf den Erwerb des jeweiligen Produktes anwendbare Lizenzbezugsbedingung identifi zieren zu müssen. Da dem Erwerb von Microsoft-Lizenzen häufi g eine Mischung verschiedener Lizenzbezugsformen zugrunde liegt, die sich aus dem Erwerb von vorinstallierten OEM-Versionen, Erwerb von Einzellizenzen über zertifizierte Microsoft-Händler sowie Volumenlizenzprogrammen wie »Select« zusammensetzen, kann eine Mehrzahl von Vertragsbedingungen parallel bestehen, die dazu, je nach »Alter« des betroffenen Produktes, auch stark variieren können.

Ist die entsprechende Klausel identifi ziert, stellt sich die Frage des anwendbaren Rechts. Denn wenn auf den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist, können insbesondere weitgefasste Auditklauseln auch insgesamt unwirksam sein, sodass – trotz entsprechender verpfl ichtender Vertragsklausel – in Wirklichkeit keinerlei Reaktionspflichten bestehen.

Eine generalisierende Beantwortung der Frage, welche ganz konkrete Klauseln in der Microsoft-Welt bestehen und inwieweit diese als sog. AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) nach §§ 305 ff BGB wirksam oder unwirksam sind, ist an dieser Stelle nicht zu leisten. Denn aufgrund der Produktvielfalt, ständigen Änderungen der Lizenztexte, sowie der diversen Bezugsmöglichkeiten unter unterschiedlichen Vertragswerken, besteht eine Vielzahl an Klauseln unterschiedlichen Inhaltes. Um dennoch eine erste Orientierung zu ermöglichen sind Klauseln, die ein Audit beim Kunden erlauben, bei Anwendung AGB-rechtlicher Maßstäbe eher angreifbar und ggfs. unwirksam, da diese häufig keine zwingende Rücksicht auf die Belange des Unternehmers (Datenschutz, Vertraulichkeit etc.) vorsehen. Reine Auskunftsklauseln tendieren eher dazu wirksam zu sein, schon da sie im Gegensatz zum Audit vor Ort ein milderes Mittel darstellen. Dennoch stoßen die von Microsoft teils eingesetzten Klauseln durch ihre inhärente Erweiterung auf alle im Unternehmen eingesetzten Microsoft Produkte auf massive Bedenken, da eine solche „catch-all“ Funktion, mit der man sich durch Erwerb einer einzigen Lizenz für ein konkretes Produkt auch Auskunftspfl ichten in Bezug auf alle anderen eingesetzten Microsoft-Produkte „einfängt“, als „überraschend“ und mithin unwirksam eingestuft werden könnte, und eine massive Abweichung von den gesetzlichen Grundregeln des § 101 a UrhG bedeutet.

2. Handlungsempfehlung für Betroffene

Trotz erheblicher Bedenken an der Wirksamkeit der Klauseln sollte sich der Unternehmer zunächst kooperativ verhalten, um die Sach- und Rechtslage zunächst selbst für den eigenen Fall prüfen zu können. Vorschnell sollten keine Auskünfte erteilt werden. Aus unserer Praxis sind uns auch noch keine Fälle bekannt, in denen es bei unterbliebener schneller Mitteilung zu weiteren Maßnahmen (außer ggfs. weiterer Kontaktaufnahme durch den Engagement Manager) kam, und auch Microsoft ist nicht an einer Eskalation gelegen.

Reicht die in der Regel gesetzte Frist zur Antwort nicht aus, sollte um eine ausreichende Verlängerung gebeten werden und die Zeit genutzt werden, intern den Lizenzbestand und die Vertragsgrundlagen sorgfältig zu prüfen, ggfs. auch unter Zuziehung externer Berater. Von der Hinzuziehung des von Microsoft angebotenen SAM-Beraters ist hingegen abzuraten, da Zweifel an dessen Objektivität nicht von der Hand zu weisen sind. Insbesondere dann, wenn Portierungen von Software-Produkten auf neue Hardware erfolgt ist oder es zu Umstrukturieren im Konzern kam, kann es zu einem Auseinanderfallen der lizenzvertraglichen Lage und der wirklichen Rechtslage kommen, die im Rahmen der Auskunft bei Eigenerstellung beachtet werden können. Denn zahlreiche der in den Microsoft Lizenzverträgen vorgesehene Klauseln, mit denen Übertragungen verhindert oder beschränkt werden sollen, können sind in Wirklichkeit rechtlich unbeachtlich sein. Erfolgt die Prüfung aber durch Microsoft selbst, wird sich die zuständige Microsoft Vertriebsperson nicht auf eine rechtliche Diskussion einlassen, sondern strikt Nachvergütung verlangen, auch wenn es sich in Wirklichkeit nur um eine vermeintliche Lizenzverletzung handelt.

Die Unternehmen sind unter Compliance-Gesichtspunkten gut beraten, das aktuelle Schreiben zum Anlass zu
nehmen, ein dauerhaftes internes Lizenzmanagement-System zu etablieren. Denn so unangenehm das konkrete Anschreiben sein mag, sollte nicht vergessen werden, dass der Einsatz nicht lizenzierter Software ggfs. auch direkt gegen die Geschäftsleitung wirkende Strafen zur Folge haben kann.

Weiter Informationen unter:
http://www.rbi-law.de/

Zum BISG-Expertenprofi l von Herrn Helmschrott:
http://www.bisg-ev.de/sachverstaendige-und-gutachter/it-rechtsexperte-sebastian-helmschrottKontakt

Ist Ihre IT-Sicherheit noch Zeitgemäß?

Wenn es um geschäftlich genutzte IT geht, sind die drei wichtigsten Stichworte: Sicherheit, Sicherheit und Sicherheit. Wussten Sie, dass Sie Ihre IT jetzt ganz unkompliziert und günstig auf eventuelle Sicherheitslücken hin durchchecken lassen können?

Wir checken Ihre Systeme kompetent und geben konkrete Empfehlungen. So können Risiken beseitigt werden, bevor daraus rechtliche Probleme oder wirtschaftlicher Schaden entstehen.

Mit den Sicherheitslösungen von unserem Geschäftspartner, der Deutschen Telekom, schützen Sie Ihr Unternehmensnetz vor fremden Zugriff und Cyber-Attacken. Und mit einer professionellen Datensicherheit-Lösung sorgen Sie dafür, dass Ihre Dateien im Fall der Fälle schnell wiederhergestellt werden können. Damit sind nicht nur Ihre Daten geschützt, sondern auch andere wertvolle Ressourcen Ihres Unternehmen: Geld, Zeit und Personalkapazitäten.

Moderne Kommunikationslösungen sorgen in diesem Sinne für effizientere Prozesse.

Sicherer arbeiten mit: DOCUframe®

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Sehr geehrte GSD-Kunden,

der Computervirus Locky ist in aller Munde und hat bereits massenweise Rechner von Privatleuten und Firmen befallen. Viele Unternehmen sorgen sich daher um die Sicherheit ihrer Daten. Wenn Sie mit GSD DOCUframe arbeiten, haben Sie gegen Trojaner wie Locky und Co. jedoch einen Trumpf mehr in der Hand. Bereits DOCUframe ab dem Messaging Server weist jeden Anwender vor(!) dem Öffnen eines Anhangs darauf hin, dass der Anhang einen gefährlichen Inhalt enthalten könnte.

Sofern Sie den DOCUframe Enterprise Server im Einsatz haben, können wir Sie zusätzlich gerne mit dem nachfolgenden Makro unterstützen. Hiermit haben Sie die Möglichkeit, das Öffnen von Dateianhängen gezielter nach Dateitypen zu steuern – im Gegensatz zu anderen Email-Systemen zentral für alle Benutzer! Wenn Sie möchten, können Sie damit sogar das Öffnen bestimmter Dateitypen komplett unterbinden.

Hier ein Beispiel für ein Ereignismakro mit einer zusätzlichen Sicherheitsabfrage, ob das Dokument wirklich geöffnet werden soll. In der Liste kann festgelegt werden, welche Dateitypen berücksichtigt werden sollen. Der Text der Message-Box kann natürlich auch angepasst werden.

UMA E-Mail Archivierung

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Archivierung wird zur gesetzlichen Pflicht – ohne weitere Hintertüren

Für die Archivierung gelten ab dem 1. Januar 2017 die »Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff« (GoBD). Es wird keine Hintertüren mehr geben.

Das heißt konkret:

Betroffen ist jedes Unternehmen, das digitalen Geschäftsverkehr durchführt. Werden Angebote, Rechnungen, Handelsbriefe etc. digital verarbeitet, z. B. per E-Mail gesendet oder empfangen, MUSS spätestens zum 31. Dezember 2016 gehandelt werden!

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem GoBD-Flyer:

PDF Download.

Schutz vor Datenverlust

Sichere, langfristige und zentrale Aufbewahrung aller E-Mails. Das Unified Mail Archive archiviert alle E-Mails für beliebig lange Zeiträume nach gesetzlichen Vorgaben.

Gesetzliche Anforderungen

Signierung von E-Mails und Dokumenten mit qualifiziertem Zeitstempel und rechtssichere E-Mail-Archivierung nach höchstem Standards (GoBD und BSI 03125).

Outlook-Plugin und Import-Tool

Effizientes Arbeiten und komfortabler Import von E-Mail-Datenbeständen dank vollständiger Outlook-Integration durch unser Plugin.

Dokumentenmanagement

Das intelligente DMS-System sorgt für die automatische Aufbereitung der Daten und stellt diese den Anwendern zur Verfügung.

Intuitive Oberfläche

Die Suche im Google-Style ermöglicht das einfache Finden von Informationen in E-Mails und indexierbaren Anhängen.

IT Optimierung

Steigern Sie die Performance Ihres Mail-Servers durch die Auslagerung historischer E-Mails in das Archiv.

E-Mail-Daten zuverlässig aufbewahren

Mail-Server sind inzwischen Organisations- und Archivierungssysteme für uns geworden. Die dauerhafte E-Mail-Nutzung führt dazu, dass, auch bei einer strukturierten Ablage, ein Informationschaos entsteht. Mail-Server stoßen an ihre Grenzen und verlieren somit an Performance. Auch die Lizenz- und Speicher-Kosten steigen. Zudem verfügt der Gesetzgeber, dass E-Mails gesetzeskonform archiviert werden müssen.

Weitere Infos finden Sie bei unserem Partner secure point.

DOCcockpit

DOCcockpit von iT-config GmbH perfektioniert nicht nur Suche, Ablage und Organisation Ihrer Dokumente, sondern bietet auch ein zentrales Aufgaben und Projektmanagement.
So deckt DOCcockpit direkt in DOCUframe® alle Bereiche der schnellen Ablage Ihrer Dokumente ab.

Als Anbieter von IT-Dienstleistungen haben wir uns mit dem Gedanken beschäftigt, welche Anforderungen ein mittelständisches Unternehmen in der heutigen Zeit an seine Büro-Organisation stellt. 
Als wesentlich hat sich hier der Anspruch herauskristallisiert, schnell auf sämtliche Dokumente -aktuell oder archiviert- zugreifen zu können und diese dann unmittelbar dem gewünschten Verwaltungsablauf zuzuführen.

Zusatzmodul für DOCUframe®

So haben wir unser Zusatzmodul DOCcockpit zur Dokumentenmanagement-Software DOCUframe® entwickelt,

das auf Ihre innerbetrieblichen Gegebenheiten und Anforderungen zugeschnitten werden kann;

das Ihnen die Möglichkeit des Zugriffs von unterwegs per Smartphone, Tablet PC oder Laptop ermöglicht;

das an Ihre zukünftigen innerbetrieblichen Entwicklungen und Veränderungen nicht zuletzt durch unsere Standortnähe schnell angepasst werden kann.

Launching Time

…in: three, two, one; lift off, we have a lift off!

Viele Unternehmenswebseiten sind veraltet, nicht mobile-fähig oder weisen schlichtweg ein unzeitgemäßes Webdesign auf. Beim Launch oder Relaunch der neuen Internetpräsenz setzen deshalb immer mehr Firmen auf das beliebte Content Management System WordPress. Was es bei der Planung und Umsetzung der neuen WordPress-Seite zu beachten gibt, zeigt folgender Beitrag.

Erfahren Sie mehr